Alarmstufe
Gasmangellage – aktueller Status
22 %
Kritisch niedrig – Alarmstufe möglich
GIE AGSI · Stand 28.03.2026

Was ist eine Gasmangellage?

Eine Gasmangellage ist keine Vermutung und kein Medienausdruck – sie ist ein rechtlich definierter Zustand. Die EU-Verordnung (EU) 2017/1938 und der deutsche Notfallplan Gas definieren exakt, wann eine Gasmangellage beginnt: wenn das Gasangebot die Nachfrage nicht mehr decken kann und der Markt das nicht selbst lösen kann.

Wichtig: Ein niedriger Speicherfüllstand allein bedeutet keine Gasmangellage. Deutschland importiert täglich Gas über Pipelines aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien sowie über LNG-Terminals. Die Speicher sind ein Puffer für Spitzenlasten – nicht die einzige Gasquelle.

Mit einem Füllstand von 22.2% (Stand 28.03.2026) befinden sich die deutschen Gasspeicher auf einem historisch niedrigen Niveau. Die Versorgung hängt stark von ununterbrochenen Importen ab. Einschränkungen für Privathaushalte sind gesetzlich erst als letztes Mittel vorgesehen.

Die 3 Eskalationsstufen der Bundesnetzagentur

Stufe 1 – Frühwarnung
Beobachtung
Ausgelöst durch: Versorgungsunterbrechung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage · Markt reagiert selbst · Keine Eingriffe
Aktuell aktiv
  • BNetzA überwacht täglich
  • Energieunternehmen melden Lage
  • Sparappelle möglich
  • Keine Pflichtmaßnahmen für Verbraucher
Stufe 2 – Alarm
Einschränkung
Ausgelöst durch: Marktmechanismen reichen nicht mehr aus · Freiwillige Reduktion Industrie · Preisanstieg beschleunigt sich
Nicht aktiv
  • Großabnehmer drosseln freiwillig
  • Interruptible Verträge werden aktiviert
  • Gaspreise steigen stark
  • Privathaushalte noch nicht betroffen
Stufe 3 – Notfall (Gasmangellage)
Abschaltung
Ausgelöst durch: Physische Mangellage · BNetzA wird Bundeslastverteiler · Pflichtmäßige Reduktion Industrie
Nicht aktiv
  • BNetzA übernimmt Steuerung
  • Industrie: Pflichtabschaltung
  • Privathaushalte: gesetzlich geschützt
  • Krankenhäuser: höchste Priorität
  • Zuletzt in Deutschland: 1973/74

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2017/1938 · Notfallplan Gas (BNetzA)

Wer bekommt Gas – wer nicht?

PrioritätVerbrauchergruppeSchutzGrundlage
Zuerst abgeschaltetNicht-geschützte IndustrieKein SchutzSoS-VO Art. 11
DannGeschützte Industrie (KMU)TeilschutzNationaler Plan
ZuletztPrivathaushalteVoll geschütztSoS-VO Art. 6
ZuletztFernwärmeversorgerVoll geschütztSoS-VO Art. 6
Höchste PrioKrankenhäuser / SozialesAbsolute PrioritätSoS-VO Art. 6

In der Praxis bedeutet das: Bevor ein einziger Privathaushalt kein Gas bekommt, muss die gesamte nicht-systemkritische Industrie ihren Verbrauch eingestellt haben. Das entspricht etwa 30–35% des deutschen Gesamtgasverbrauchs.

Aktueller Lagebericht

Füllstand
22.2%
Deutsche Gasspeicher
Tagestrend
+0.05%
pro Tag
TTF-Gaspreis
54.18
EUR/MWh
Reichweite
Einspeicherung läuft – Füllstand steigt
bei aktuellem Trend
Erhöhte Aufmerksamkeit – kein akuter Notfall

Stand: 28.03.2026 · Quelle: GIE AGSI · → Live-Daten & Prognose

Was bedeutet das für mich?

Privathaushalt
Gesetzlich geschützt
Im Notfall werden Privathaushalte zuletzt eingeschränkt. Sinnvolle Vorsorge: Notfallvorrat für 72h, Heizungsalternative prüfen.
→ Notfallplan Gas
Unternehmen / KMU
Vertrag prüfen
Abhängig von Vertrag und Verbrauchsmenge. Prüfen Sie ob Ihr Liefervertrag als "unterbrechbar" klassifiziert ist. Bei KRITIS-Relevanz: Notfallplan erstellen.
→ Notfallplan Betrieb
Industrie
Zuerst betroffen
Großverbraucher sind zuerst betroffen. Interruptible Verträge werden in der Alarmstufe aktiviert. Pflichtabschaltungen folgen in der Notfallstufe.
→ BNetzA Industrie

Historische Gasmangel-Situationen

1973/74 – Ölkrise
Erster und einziger Versorgungsengpass Sonntagsfahrverbote, gedrosselte Industrie. Technisch kein "Gasmangel" im heutigen Sinne, aber vergleichbare Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft.
Januar 2009 – Russland-Ukraine-Gasstreit
13 Tage Lieferstopp durch Ukraine-Transitroute Deutschland war kaum betroffen – dank voller Speicher und alternativer Routen. Keine Mangellage ausgerufen. Lehre: Speicherdiversifikation schützt.
2022 – Energiekrise
Russland drosselt alle Gaslieferungen schrittweise Deutschland rief die Frühwarnstufe, dann Alarmstufe aus – aber nie die Notfallstufe. Durch massive Einsparungen und LNG-Importe wurde sie vermieden. Speicher wurden auf 100% gefüllt.
2025/26 – Aktuell
Füllstand bei 22.2% – niedrigster Wert seit der Energiekrise 2022. BNetzA: Frühwarnstufe aktiv. Versorgung durch LNG-Importe und Pipelines aus Norwegen gesichert. Notfallstufe nicht ausgerufen.

Entwarnung – wann ist die Lage vorbei?

Die Gasmangellage-Gefahr sinkt wenn drei Faktoren eintreten:

  1. Heizperiode endet (April) – Gasverbrauch fällt auf ca. 30% des Winterniveaus. Speicher beginnen sich automatisch zu füllen.
  2. Einspeicherung startet (April–Oktober) – Historisch steigen Füllstände um 0,3–0,5% pro Tag. EU-Ziel: 90% bis 1. November.
  3. Importrouten stabil bleiben – Norwegen und LNG decken den laufenden Bedarf. Solange diese Routen offen sind, ist die Versorgung gesichert.

Häufige Fragen

Was ist eine Gasmangellage genau?
Eine Gasmangellage ist ein rechtlich definierter Notfallzustand nach EU-Verordnung 2017/1938. Sie wird ausgerufen, wenn das Gasangebot die Nachfrage nicht mehr decken kann und der Markt das nicht selbst lösen kann. In Deutschland ist das noch nie eingetreten – auch nicht 2022.
Gibt es in Deutschland gerade eine Gasmangellage?
Nein. Stand 28.03.2026: Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage (Alarmstufe). Der Gasspeicher-Füllstand liegt bei 22.2%. Eine Gasmangellage (Notfallstufe, Stufe 3) ist nicht aktiv.
Was passiert wenn eine Gasmangellage ausgerufen wird?
Die Bundesnetzagentur übernimmt als Bundeslastverteiler die Kontrolle über die Gasverteilung. Industrie wird als erste gedrosselt. Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen sind gesetzlich geschützt und werden zuletzt eingeschränkt.
Muss ich als Privathaushalt etwas tun?
Aktuell nicht. Privathaushalte sind gesetzlich geschützt. Sinnvoll ist ein Notfallvorrat für 72 Stunden und das Wissen, welche Alternativen zur Gasheizung vorhanden sind.
Wie unterscheidet sich Frühwarnstufe von Notfallstufe?
Frühwarnstufe (Stufe 1): Beobachtung, keine Pflichtmaßnahmen. Alarmstufe (Stufe 2): Freiwillige Reduktion der Industrie. Notfallstufe (Stufe 3 – "Gasmangellage"): Pflichtabschaltungen, BNetzA übernimmt Steuerung. Nur Stufe 3 ist die eigentliche Gasmangellage.
Wann war Deutschland zuletzt in einer Gasmangellage?
Nie in der modernen Bundesrepublik. Auch 2022 während der Energiekrise, als Russland alle Gaslieferungen einstellte, wurde die Notfallstufe nicht ausgerufen. Deutschland erreichte 100% Speicherfüllstand durch massive Einsparungen und neue LNG-Importe.

Weitere Notfall-Infos

→ Gasausfall – Ihr Notfallplan für Privat & Betrieb

→ Blackout Vorbereitung: Checkliste & Notfallplan

→ Gasspeicher Füllstand live & Prognose

→ Alle Energiepreise aktuell

Quellen: EU-Verordnung 2017/1938, Bundesnetzagentur (Notfallplan Gas), GIE AGSI (Speicherdaten). Alle Angaben ohne Gewähr.
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