HINTERGRUND · WÄRMEPLANUNGStand: 28. März 2026

Kommunale Wärmeplanung –
was steckt dahinter?

Städte und Gemeinden müssen bis 2026 bzw. 2028 festlegen wie ihre Bürger in Zukunft heizen. Für Eigentümer, Verwalter und Betriebsleiter bedeutet das: eine Entscheidungsgrundlage die noch nicht existiert – aber trotzdem Auswirkungen auf jede Heizungsentscheidung hat.

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Was ist kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen, einen Plan zu erstellen der zeigt wie das jeweilige Stadtgebiet in Zukunft mit Wärme versorgt wird. Ziel: bis 2045 klimaneutrale Wärmeversorgung.

Was der kommunale Wärmeplan enthält: welche Gebiete künftig Fernwärme bekommen, wo Gasnetze bestehen bleiben – und wo sie zurückgebaut werden, wo Wasserstoff eine Rolle spielen könnte, und wo noch keine Entscheidung gefallen ist.

Die ersten großen Städte müssen ihre Pläne bis Juli 2026 vorlegen. Für Eigentümer in diesen Städten endet damit eine Phase der Unklarheit – aber nicht für alle.

Wer muss wann liefern?

Juli 2026
Großstädte
Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorgelegt haben.
Betroffen: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bremen, Leipzig, Dresden, Hannover, Nürnberg und weitere.
Mitte 2028
Kleinere Städte und Gemeinden
Kommunen unter 100.000 Einwohnern haben bis spätestens Mitte 2028 Zeit – viele legen ihre Pläne aber früher vor.
Tipp: Ob Ihre Gemeinde schon einen Plan hat, lässt sich über das Landesportal prüfen. Links weiter unten.
94 Tage bis zur Großstadt-Frist · 30. Juni 2026

Was steht eigentlich drin?

FERNWÄRMEGEBIET
Anschluss an ein Wärmenetz geplant oder bereits vorhanden. Neue Gasheizungen werden hier mittelfristig unwirtschaftlich – der Anschluss kann verpflichtend werden.
GASGEBIET (BESTAND)
Gasnetz bleibt vorläufig bestehen – möglicherweise für Wasserstoff umgerüstet. Wann das passiert und zu welchem Preis: offen.
DEZENTRALE VERSORGUNG
Kein Netzanschluss geplant. Eigentümer müssen selbst entscheiden: Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie oder Kombination.
NOCH UNGEKLÄRT
Viele Gebiete haben noch keine Zuordnung. Wer hier jetzt eine Heizungsentscheidung treffen muss, entscheidet ohne Planungsgrundlage.

Nicht sicher in welcher Zone Ihr Gebäude liegt – oder was die Einordnung für Ihre nächste Heizungsentscheidung bedeutet?

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Die Blöcke oben erklären das System. Ab hier geht es um Ihre konkrete Situation.

Was bedeutet das konkret für Ihr Gebäude?

Darf ich jetzt noch eine Gasheizung einbauen?
Formal ja – bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden solange sie funktionieren. Neu eingebaut werden darf eine reine Gasheizung in Großstädten ab Juli 2026 nur noch wenn der Wärmeplan das ausdrücklich erlaubt. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Eigentümer: Steigende CO₂-Preise und mögliche Netzumrüstungen können eine heute günstige Entscheidung in fünf Jahren teuer machen.
Mein Gebäude liegt im Fernwärmegebiet – muss ich anschließen?
Ein Anschlusszwang besteht nicht automatisch – aber viele Kommunen haben oder planen Anschlusspflichten in bestimmten Gebieten. Ob das für Ihr Gebäude gilt, steht im jeweiligen Wärmeplan oder der kommunalen Satzung. Wer sich vorher anschließt, kann in manchen Kommunen Förderung beantragen.
Meine Gemeinde hat noch keinen Wärmeplan – was jetzt?
Das ist die schwierigste Situation. Sie wissen nicht ob Ihr Gebäude in ein Fernwärmegebiet fällt, ob das Gasnetz bleibt oder ob Sie dezentral versorgen müssen. Wer jetzt trotzdem eine Heizungsentscheidung treffen muss – weil die alte Anlage ausfällt – sollte eine Lösung wählen die in allen drei Szenarien funktioniert. Das schränkt die Auswahl ein, aber es gibt sie.
Muss ich sofort handeln – oder kann ich warten?
Warten ist sinnvoll wenn Ihre Heizung noch funktioniert und Ihre Gemeinde in den nächsten 12 Monaten einen Plan vorlegt. Warten ist riskant wenn die Anlage alt ist, die BEG-Förderung zurückgefahren wird und Sie ohne Plan eine Notentscheidung unter Zeitdruck treffen müssen. Der zeitabhängige Effizienzbonus von 20% auf die BEG-Grundförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gilt noch bis Ende 2026 – danach sinkt er auf 5%. Bei einer typischen Wärmepumpen-Installation bedeutet das einen Unterschied von mehreren tausend Euro.

Stand der Umsetzung kommunaler Wärmeplanung – nach Bundesland

Bayern
BayWPG (seit 2023)
München, Nürnberg, Augsburg: Pläne in Erarbeitung. Portal: energieatlas.bayern.de
NRW
WPG Bund
Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen: Frist Juli 2026. Portal: waermeplanung.nrw.de
Berlin
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
Stadtweiter Plan in Erarbeitung. Fernwärme bereits großflächig vorhanden.
Hamburg
WPG Bund
Wärmeplan liegt vor – einer der ersten in Deutschland. Große Fernwärmeausbaugebiete ausgewiesen.
Baden-Württemberg
KWG BW (Pionier – seit 2020)
Vorreiter: Pflicht gilt hier schon länger, viele Gemeinden haben bereits Pläne. Portal: waermeplanung-bw.de
Hessen
WPG Bund
Frankfurt: Plan in Erarbeitung, Frist Juli 2026. Kleinere Kommunen: bis 2028.
Niedersachsen
WPG Bund
Hannover: Frist Juli 2026. Flächenland: viele Gemeinden noch ohne Plan.
Schleswig-Holstein
WPG Bund
Kiel, Lübeck: Frist Juli 2026. Ländliche Gemeinden: bis 2028.

Ob Ihre Gemeinde bereits einen Wärmeplanentwurf veröffentlicht hat, erfahren Sie auf der Website Ihrer Kommune oder beim zuständigen Landesministerium.

QUELLEN Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 22. November 2023 · BMWK Kommunale Wärmeplanung · Bundesanzeiger · Landesgesetze: BayWPG, KWG BW · Stand: 28. März 2026

Was das für Ihre konkrete Situation bedeutet

Kommunale Wärmeplanung beantwortet eine Frage auf Stadtebene – nicht auf Gebäudeebene. Was der Plan für Ihr Gebäude, Ihre Heizungsanlage und Ihre Investitionsentscheidung bedeutet, hängt von Faktoren ab die kein Wärmeplan kennt: Baujahr, Dämmzustand, Nutzung, Finanzierung, Förderlage zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Wenn Sie vor einer konkreten Entscheidung stehen – ob jetzt handeln oder warten, welche Anlage in welchem Szenario funktioniert – helfe ich Ihnen das durchzurechnen.

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