Aktuelle Gasspeicherstände und Energiemarktdaten
finden Sie auf der
Startseite von energienotfall.de.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen,
einen Plan zu erstellen der zeigt wie das jeweilige
Stadtgebiet in Zukunft mit Wärme versorgt wird.
Ziel: bis 2045 klimaneutrale Wärmeversorgung.
Was der kommunale Wärmeplan enthält: welche Gebiete künftig
Fernwärme bekommen, wo Gasnetze bestehen bleiben – und wo sie
zurückgebaut werden, wo Wasserstoff eine Rolle spielen könnte,
und wo noch keine Entscheidung gefallen ist.
Die ersten großen Städte müssen ihre Pläne bis Juli 2026 vorlegen.
Für Eigentümer in diesen Städten endet damit eine Phase der
Unklarheit – aber nicht für alle.
Wer muss wann liefern?
Juli 2026
Großstädte
Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026
vorgelegt haben.
Betroffen: Berlin, Hamburg, München, Köln,
Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund,
Essen, Bremen, Leipzig, Dresden, Hannover,
Nürnberg und weitere.
Mitte 2028
Kleinere Städte und Gemeinden
Kommunen unter 100.000 Einwohnern haben
bis spätestens Mitte 2028 Zeit –
viele legen ihre Pläne aber früher vor.
Tipp: Ob Ihre Gemeinde schon einen Plan hat,
lässt sich über das Landesportal prüfen.
Links weiter unten.
94
Tage bis zur Großstadt-Frist · 30. Juni 2026
Was steht eigentlich drin?
FERNWÄRMEGEBIET
Anschluss an ein Wärmenetz geplant oder bereits vorhanden.
Neue Gasheizungen werden hier mittelfristig unwirtschaftlich –
der Anschluss kann verpflichtend werden.
GASGEBIET (BESTAND)
Gasnetz bleibt vorläufig bestehen – möglicherweise
für Wasserstoff umgerüstet. Wann das passiert
und zu welchem Preis: offen.
DEZENTRALE VERSORGUNG
Kein Netzanschluss geplant. Eigentümer müssen
selbst entscheiden: Wärmepumpe, Pellets,
Solarthermie oder Kombination.
NOCH UNGEKLÄRT
Viele Gebiete haben noch keine Zuordnung.
Wer hier jetzt eine Heizungsentscheidung
treffen muss, entscheidet ohne Planungsgrundlage.
AB HIER: EIGENTÜMERPERSPEKTIVE
Die Blöcke oben erklären das System.
Ab hier geht es um Ihre konkrete Situation.
Was bedeutet das konkret für Ihr Gebäude?
Darf ich jetzt noch eine Gasheizung einbauen?
Formal ja – bestehende Gasheizungen dürfen
weiter betrieben werden solange sie funktionieren.
Neu eingebaut werden darf eine reine Gasheizung
in Großstädten ab Juli 2026 nur noch wenn der
Wärmeplan das ausdrücklich erlaubt.
Das wirtschaftliche Risiko trägt der Eigentümer:
Steigende CO₂-Preise und mögliche Netzumrüstungen
können eine heute günstige Entscheidung
in fünf Jahren teuer machen.
Mein Gebäude liegt im Fernwärmegebiet –
muss ich anschließen?
Ein Anschlusszwang besteht nicht automatisch –
aber viele Kommunen haben oder planen
Anschlusspflichten in bestimmten Gebieten.
Ob das für Ihr Gebäude gilt, steht im
jeweiligen Wärmeplan oder der kommunalen Satzung.
Wer sich vorher anschließt, kann in manchen
Kommunen Förderung beantragen.
Meine Gemeinde hat noch keinen Wärmeplan –
was jetzt?
Das ist die schwierigste Situation.
Sie wissen nicht ob Ihr Gebäude in ein
Fernwärmegebiet fällt, ob das Gasnetz bleibt
oder ob Sie dezentral versorgen müssen.
Wer jetzt trotzdem eine Heizungsentscheidung
treffen muss – weil die alte Anlage ausfällt –
sollte eine Lösung wählen die in allen
drei Szenarien funktioniert.
Das schränkt die Auswahl ein, aber es gibt sie.
Muss ich sofort handeln – oder kann ich warten?
Warten ist sinnvoll wenn Ihre Heizung
noch funktioniert und Ihre Gemeinde
in den nächsten 12 Monaten einen Plan vorlegt.
Warten ist riskant wenn die Anlage alt ist,
die BEG-Förderung zurückgefahren wird
und Sie ohne Plan eine Notentscheidung
unter Zeitdruck treffen müssen.
Der zeitabhängige Effizienzbonus von 20% auf die
BEG-Grundförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
gilt noch bis Ende 2026 – danach sinkt er auf 5%.
Bei einer typischen Wärmepumpen-Installation bedeutet
das einen Unterschied von mehreren tausend Euro.
Stand der Umsetzung kommunaler Wärmeplanung – nach Bundesland
Bayern
BayWPG (seit 2023)
München, Nürnberg, Augsburg: Pläne in Erarbeitung.
Portal: energieatlas.bayern.de
NRW
WPG Bund
Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen: Frist Juli 2026.
Portal: waermeplanung.nrw.de
Berlin
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm
Stadtweiter Plan in Erarbeitung.
Fernwärme bereits großflächig vorhanden.
Hamburg
WPG Bund
Wärmeplan liegt vor – einer der ersten in Deutschland.
Große Fernwärmeausbaugebiete ausgewiesen.
Baden-Württemberg
KWG BW (Pionier – seit 2020)
Vorreiter: Pflicht gilt hier schon länger,
viele Gemeinden haben bereits Pläne.
Portal: waermeplanung-bw.de
Hessen
WPG Bund
Frankfurt: Plan in Erarbeitung, Frist Juli 2026.
Kleinere Kommunen: bis 2028.
Niedersachsen
WPG Bund
Hannover: Frist Juli 2026.
Flächenland: viele Gemeinden noch ohne Plan.
Schleswig-Holstein
WPG Bund
Kiel, Lübeck: Frist Juli 2026.
Ländliche Gemeinden: bis 2028.
Ob Ihre Gemeinde bereits einen Wärmeplanentwurf
veröffentlicht hat, erfahren Sie auf der
Website Ihrer Kommune oder beim zuständigen
Landesministerium.
QUELLEN
Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 22. November 2023 ·
BMWK Kommunale Wärmeplanung ·
Bundesanzeiger ·
Landesgesetze: BayWPG, KWG BW ·
Stand: 28. März 2026
Was das für Ihre konkrete Situation bedeutet
Kommunale Wärmeplanung beantwortet eine Frage
auf Stadtebene – nicht auf Gebäudeebene.
Was der Plan für Ihr Gebäude, Ihre Heizungsanlage
und Ihre Investitionsentscheidung bedeutet,
hängt von Faktoren ab die kein Wärmeplan kennt:
Baujahr, Dämmzustand, Nutzung, Finanzierung,
Förderlage zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Wenn Sie vor einer konkreten Entscheidung stehen –
ob jetzt handeln oder warten, welche Anlage
in welchem Szenario funktioniert –
helfe ich Ihnen das durchzurechnen.
Zur Beratung – kostenloses Erstgespräch
30 Minuten. Kein Formular. Direkte Antwort.